Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz ist u.E. ohne rechtliche Verpflichtung bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wasserversorgung-kurpfalz.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist derzeit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz ist ein Wassergewinnungsverband, der selbst keinen Kundenkontakt mit der Bürgerschaft des Verteilungsgebietes hat, sondern mit der Förderung von Wasser und Verteilung an die Verbandsmitglieder Leistungen im Auftrag gewerblicher Institutionen (MVV RHE GmbH, Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG) und öffentlichen Einrichtungen (Stadtbetriebe Heidelberg, Gemeinde Ketsch) erbringt. Daher bedarf die Einrichtung grundsätzlich keiner Öffentlichkeitsarbeit bzw. Außendarstellung durch eine Homepage. Trotzdem möchte man das Angebot einer eigenen Homepage gerne aufrechterhalten, die Anregungen aufnehmen und eine Anpassung durchführen.

Die Umsetzung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache wird mittelfristig angestrebt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.03.2021 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

ZWK Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Luisenring 49
68159 Mannheim
Telefon: +49 (0)621 - 2376-0
Telefax: +49 (0)621 - 290 3365
E-Mail: info@wasserversorgung-kurpfalz.de
Geschäftsführer: Bodo Kleinevoß, Steffen Mann

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.